Landessozialgericht NRW, 2015-06-01, L 9 SO 89/15 B ER

L 9 SO 89/15 B ERSozialversicherungsgericht01.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 89/15 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-01

Aktenzeichen: L 9 SO 89/15 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0601.L9SO89.15B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 20.02.2015 abgeändert. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.

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