Landessozialgericht NRW, 2015-06-02, L 7 AS 781/15 B ER

L 7 AS 781/15 B ERSozialversicherungsgericht02.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 781/15 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-02

Aktenzeichen: L 7 AS 781/15 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0602.L7AS781.15B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 23.04.2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerinnen für das Beschwerdeverfahren zu erstatten. Den Antragstellerinnen wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt K, X, bewilligt.

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