L 19 AS 909/15 B ER•Landessozialgericht NRW, 2015-06-19, L 19 AS 909/15 B ER
Landessozialgericht NRW, 2015-06-19, L 19 AS 909/15 B ER
L 19 AS 909/15 B ERSozialversicherungsgericht19.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 909/15 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-19
Aktenzeichen: L 19 AS 909/15 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0619.L19AS909.15B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 20.04.2015 geändert. Die aufschiebende Wirkung der Klage (S 37 AS 1228/15) gegen den Bescheid vom 26.01.2015 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 11.03.2015 wird angeordnet. Der Antragsgegner hat die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers zu erstatten. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt X, C, beigeordnet.
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