L 2 AS 894/15 B ER•Landessozialgericht NRW, 2015-06-19, L 2 AS 894/15 B ER
Landessozialgericht NRW, 2015-06-19, L 2 AS 894/15 B ER
L 2 AS 894/15 B ERSozialversicherungsgericht19.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 AS 894/15 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-19
Aktenzeichen: L 2 AS 894/15 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0619.L2AS894.15B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 13.05.2015 abgeändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragstellern ab dem 04.05.2015 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens, längstens bis zum 31.10.2015, vorläufig Regelleistungen einschließlich eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende unter bedarfsmindernder Anrechnung von Einkommen in Höhe von 317,00 EUR monatlich zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller in beiden Instanzen zu ½.
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