L 8 R 1023/14 B ER•Landessozialgericht NRW, 2015-06-19, L 8 R 1023/14 B ER
Landessozialgericht NRW, 2015-06-19, L 8 R 1023/14 B ER
L 8 R 1023/14 B ERSozialversicherungsgericht19.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 1023/14 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-19
Aktenzeichen: L 8 R 1023/14 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0619.L8R1023.14B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.10.2014 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin hat auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 14.340,00 EUR festgesetzt.
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