Landessozialgericht NRW, 2015-06-22, L 19 AS 717/15 B ER

L 19 AS 717/15 B ERSozialversicherungsgericht22.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 717/15 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-22

Aktenzeichen: L 19 AS 717/15 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0622.L19AS717.15B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 30.03.2015 geändert. Der Antragsgegner wird vorläufig verpflichtet, den Antragstellern für den Zeitraum vom 16.03.2015 bis zum 31.03.2015 den Regelbedarf für Partner nach § 20 Abs. 4 SGB II einschließlich der Mehrbedarfe nach § 21 Abs. 7 SGB II nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Der Antragsgegner trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragsteller in beiden Instanzen. Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwältin U aus L beigeordnet.

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