L 8 R 1054/14•Landessozialgericht NRW, 2015-06-24, L 8 R 1054/14
Landessozialgericht NRW, 2015-06-24, L 8 R 1054/14
L 8 R 1054/14Sozialversicherungsgericht24.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 1054/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-24
Aktenzeichen: L 8 R 1054/14
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0624.L8R1054.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.11.2014 geändert und die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt die Klägerin zu 1/3, die Beklagte zu 2/3. Die Beigeladenen tragen ihre Kosten selbst. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000,00 EUR festgesetzt.
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