Landessozialgericht NRW, 2015-06-24, L 8 R 1054/14

L 8 R 1054/14Sozialversicherungsgericht24.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 1054/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-24

Aktenzeichen: L 8 R 1054/14

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0624.L8R1054.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 06.11.2014 geändert und die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen trägt die Klägerin zu 1/3, die Beklagte zu 2/3. Die Beigeladenen tragen ihre Kosten selbst. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 25.000,00 EUR festgesetzt.

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