L 9 SO 408/14 B•Landessozialgericht NRW, 2015-06-24, L 9 SO 408/14 B
Landessozialgericht NRW, 2015-06-24, L 9 SO 408/14 B
L 9 SO 408/14 BSozialversicherungsgericht24.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 9 SO 408/14 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-06-24
Aktenzeichen: L 9 SO 408/14 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0624.L9SO408.14B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 27.08.2014 wird zurückgewiesen und der Beschluss des Sozialgerichts wie folgt geändert: Der Streitwert für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen wird auf 5.000 EUR festgesetzt. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.