Landessozialgericht NRW, 2015-06-24, L 9 SO 408/14 B

L 9 SO 408/14 BSozialversicherungsgericht24.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 9 SO 408/14 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-06-24

Aktenzeichen: L 9 SO 408/14 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0624.L9SO408.14B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 27.08.2014 wird zurückgewiesen und der Beschluss des Sozialgerichts wie folgt geändert: Der Streitwert für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Gelsenkirchen wird auf 5.000 EUR festgesetzt. Kosten sind im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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