L 16 KR 66/11•Landessozialgericht NRW, 2015-06-25, L 16 KR 66/11
Landessozialgericht NRW, 2015-06-25, L 16 KR 66/11
L 16 KR 66/11Sozialversicherungsgericht25.06.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 66/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-06-25
Aktenzeichen: L 16 KR 66/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0625.L16KR66.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 16.12.2010 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird endgültig auf 33.750,00 Euro für die Berufung festgesetzt.
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