Landessozialgericht NRW, 2015-06-25, L 16 KR 66/11

L 16 KR 66/11Sozialversicherungsgericht25.06.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 16 KR 66/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-06-25

Aktenzeichen: L 16 KR 66/11

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0625.L16KR66.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Senat

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 16.12.2010 wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird endgültig auf 33.750,00 Euro für die Berufung festgesetzt.

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