Landessozialgericht NRW, 2015-07-09, L 7 AS 115/15 B ER

L 7 AS 115/15 B ERSozialversicherungsgericht09.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 115/15 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-09

Aktenzeichen: L 7 AS 115/15 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0709.L7AS115.15B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 02.12.2014 wird zurückgewiesen. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt. Außergerichtliche Kosten sind auch im Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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