Landessozialgericht NRW, 2015-07-10, L 7 AS 753/15 B ER

L 7 AS 753/15 B ERSozialversicherungsgericht10.07.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 7 AS 753/15 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-07-10

Aktenzeichen: L 7 AS 753/15 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0710.L7AS753.15B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 26.03.2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragsteller für beide Rechtszüge zu erstatten. Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. M, F, bewilligt.

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