L 2 AS 399/15 B ER und L 2 AS 400/15 B•Landessozialgericht NRW, 2015-07-16, L 2 AS 399/15 B ER und L 2 AS 400/15 B
Landessozialgericht NRW, 2015-07-16, L 2 AS 399/15 B ER und L 2 AS 400/15 B
L 2 AS 399/15 B ER und L 2 AS 400/15 BSozialversicherungsgericht16.07.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 2 AS 399/15 B ER und L 2 AS 400/15 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-07-16
Aktenzeichen: L 2 AS 399/15 B ER und L 2 AS 400/15 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0716.L2AS399.15B.ER.UN.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Tenor
Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 04.02.2015 wird zurückgewiesen. Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 28.01.2015 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind auch für die Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.
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