Landessozialgericht NRW, 2015-08-19, L 8 R 726/11

L 8 R 726/11Sozialversicherungsgericht19.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 726/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-19

Aktenzeichen: L 8 R 726/11

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0819.L8R726.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 15.10.2010 geändert. Die Klagen werden abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die erstinstanzliche Festsetzung des Streitwerts wird aufgehoben.

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