L 8 R 726/11•Landessozialgericht NRW, 2015-08-19, L 8 R 726/11
Landessozialgericht NRW, 2015-08-19, L 8 R 726/11
L 8 R 726/11Sozialversicherungsgericht19.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 726/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-19
Aktenzeichen: L 8 R 726/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0819.L8R726.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 15.10.2010 geändert. Die Klagen werden abgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Die erstinstanzliche Festsetzung des Streitwerts wird aufgehoben.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.