L 12 AS 1180/15 B ER•Landessozialgericht NRW, 2015-08-20, L 12 AS 1180/15 B ER
Landessozialgericht NRW, 2015-08-20, L 12 AS 1180/15 B ER
L 12 AS 1180/15 B ERSozialversicherungsgericht20.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 12 AS 1180/15 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-08-20
Aktenzeichen: L 12 AS 1180/15 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0820.L12AS1180.15B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 03.07.2015 geändert. Der Antrag der Antragstellerinnen auf den Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt. Die Beschwerde der Antragstellerinnen gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 03.07.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten. Der Antrag der Antragstellerinnen, ihnen für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu gewähren, wird abgelehnt.
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