L 5 KR 843/12•Landessozialgericht NRW, 2015-08-20, L 5 KR 843/12
Landessozialgericht NRW, 2015-08-20, L 5 KR 843/12
L 5 KR 843/12Sozialversicherungsgericht20.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 5 KR 843/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-20
Aktenzeichen: L 5 KR 843/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0820.L5KR843.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 23.11.2012 abgeändert. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.520,11 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins seit dem 11.03.2010 sowie einen weiteren Betrag von 338,50 Euro zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 12.01.2012 zu zahlen. Die Beklagte trägt die Kosten in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen.
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