Landessozialgericht NRW, 2015-08-25, L 2 AS 860/13

L 2 AS 860/13Sozialversicherungsgericht25.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 860/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-08-25

Aktenzeichen: L 2 AS 860/13

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0825.L2AS860.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Detmold vom 26.04.2013 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Antrag des Klägers auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

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