L 15 U 262/14•Landessozialgericht NRW, 2015-08-27, L 15 U 262/14
Landessozialgericht NRW, 2015-08-27, L 15 U 262/14
L 15 U 262/14Sozialversicherungsgericht27.08.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 15 U 262/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-08-27
Aktenzeichen: L 15 U 262/14
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0827.L15U262.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Senat
Tenor
Die Berufung der vormaligen Beigeladenen und jetzigen Berufungsklägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 18.03.2014 wird zurückgewiesen. Die Beigeladene und jetzige Berufungsklägerin hat die außergerichtlichen Kosten des vormaligen Klägers und jetzigen Beigeladenen zu tragen. Ansonsten sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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