Landessozialgericht NRW, 2015-08-27, L 20 AY 50/15 B

L 20 AY 50/15 BSozialversicherungsgericht27.08.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 AY 50/15 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-08-27

Aktenzeichen: L 20 AY 50/15 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0827.L20AY50.15B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 17.07.2015 aufgehoben. Der Rechtsweg zu den Sozialgerichten wird für zulässig erklärt.

Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers im Beschwerdeverfahren.

Die weitere Beschwerde zum Bundessozialgericht wird zugelassen.

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