L 19 AS 248/14•Landessozialgericht NRW, 2015-09-07, L 19 AS 248/14
Landessozialgericht NRW, 2015-09-07, L 19 AS 248/14
L 19 AS 248/14Sozialversicherungsgericht07.09.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 AS 248/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-09-07
Aktenzeichen: L 19 AS 248/14
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0907.L19AS248.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 08.01.2014 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Der Beklagte trägt die Hälfte der notwenigen außergerichtlichen Kosten der Kläger für das erstinstanzliche Verfahren. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
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