Landessozialgericht NRW, 2015-09-07, L 19 AS 248/14

L 19 AS 248/14Sozialversicherungsgericht07.09.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 19 AS 248/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-07

Aktenzeichen: L 19 AS 248/14

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:0907.L19AS248.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 08.01.2014 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen. Der Beklagte trägt die Hälfte der notwenigen außergerichtlichen Kosten der Kläger für das erstinstanzliche Verfahren. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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