Landessozialgericht NRW, 2015-11-04, L 8 R 526/13

L 8 R 526/13Sozialversicherungsgericht04.11.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 526/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-04

Aktenzeichen: L 8 R 526/13

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:1104.L8R526.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 23.4.2013 wird zurückgewiesen. Die Kosten des gesamten Rechtsstreits tragen der Kläger zu 10/11 und die Beklagte zu 1/11, mit Ausnahme der Kosten des Beigeladenen zu 1) im Berufungsrechtszug und mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 2) bis 4) im gesamten Rechtstreit, die diese selbst zu tragen haben. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 4.528.53 EUR festgesetzt.

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