L 1 KR 61/11•Landessozialgericht NRW, 2015-12-08, L 1 KR 61/11
Landessozialgericht NRW, 2015-12-08, L 1 KR 61/11
L 1 KR 61/11Sozialversicherungsgericht08.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 1 KR 61/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-08
Aktenzeichen: L 1 KR 61/11
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:1208.L1KR61.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 16.12.2010 geändert und die Klage abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 18.000,- EUR festgesetzt.
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