Landessozialgericht NRW, 2015-12-09, L 8 R 655/12

L 8 R 655/12Sozialversicherungsgericht09.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 655/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-12-09

Aktenzeichen: L 8 R 655/12

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:1209.L8R655.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichtes Düsseldorf vom 21.6.2012 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten haben die Beteiligten einander auch im Berufungsrechtszug nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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