L 6 AS 2016/15 B ER•Landessozialgericht NRW, 2015-12-15, L 6 AS 2016/15 B ER
Landessozialgericht NRW, 2015-12-15, L 6 AS 2016/15 B ER
L 6 AS 2016/15 B ERSozialversicherungsgericht15.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 AS 2016/15 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-15
Aktenzeichen: L 6 AS 2016/15 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:1215.L6AS2016.15B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19.11.2015 wird geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller für die Zeit vom 26.08.2015 bis zum 30.11.2015 vorläufig Leistungen nach dem SGB II in der Form des Regelbedarfs in gesetzlicher Höhe zu gewähren. Der Antragsgegner trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers in beiden Rechtszügen. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt U bewilligt.
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