L 7 AS 1711/15 B ER•Landessozialgericht NRW, 2015-12-17, L 7 AS 1711/15 B ER
Landessozialgericht NRW, 2015-12-17, L 7 AS 1711/15 B ER
L 7 AS 1711/15 B ERSozialversicherungsgericht17.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 1711/15 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2015-12-17
Aktenzeichen: L 7 AS 1711/15 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:1217.L7AS1711.15B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 01.10.2015 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragstellern Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II vom 01.10.2015 bis zum 29.02.2016 nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften unter Anrechnung des Kindergeldes sowie zusätzlich eines monatlichen Einkommens iHv 350 EUR (ohne Abzug von Freibeträgen) zu zahlen. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat 3/4 der Kosten der Antragsteller zu erstatten.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.