L 18 KN 70/15•Landessozialgericht NRW, 2015-12-22, L 18 KN 70/15
Landessozialgericht NRW, 2015-12-22, L 18 KN 70/15
L 18 KN 70/15Sozialversicherungsgericht22.12.2015
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 18 KN 70/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-22
Aktenzeichen: L 18 KN 70/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:1222.L18KN70.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 25.9.2013 geändert. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheids vom 13.1.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24.4.2012 verurteilt, dem Kläger überzahlte Beiträge in Höhe von EUR 4.778,64 zu erstatten. Der Kläger und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen jeweils zur Hälfte. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das zweitinstanzliche Verfahren wird bis zum 17.12.2015 auf EUR 9.396,32, ab dem 18.12.2015 auf EUR 4.778,64 festgesetzt.
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