Landessozialgericht NRW, 2015-12-23, L 2 AS 1622/15 B ER

L 2 AS 1622/15 B ERSozialversicherungsgericht23.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 1622/15 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-23

Aktenzeichen: L 2 AS 1622/15 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:1223.L2AS1622.15B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 18.09.2015 wird, soweit sie sich gegen die Ablehnung des Antrages auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richtet, zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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