Landessozialgericht NRW, 2015-12-23, L 2 AS 2028/15 B ER

L 2 AS 2028/15 B ERSozialversicherungsgericht23.12.2015

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 2028/15 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-12-23

Aktenzeichen: L 2 AS 2028/15 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2015:1223.L2AS2028.15B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 10.11.2015, mit dem der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt worden ist, wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten. Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

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