Landessozialgericht NRW, 2016-01-27, L 8 R 437/11

L 8 R 437/11Sozialversicherungsgericht27.01.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 437/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-01-27

Aktenzeichen: L 8 R 437/11

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0127.L8R437.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Duisburg vom 15.3.2011 geändert. Die Klagen werden abgewiesen. Die außergerichtlichen Kosten der Klägerinnen aus dem gesamten Verfahren trägt die Beklagte zu 2/5. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

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