Landessozialgericht NRW, 2016-02-10, L 11 KA 30/14

L 11 KA 30/14Sozialversicherungsgericht10.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KA 30/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-10

Aktenzeichen: L 11 KA 30/14

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0210.L11KA30.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 19.02.2014 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verpflichtet wird, über den Antrag der Klägerin auf Genehmigung einer Zweigpraxis unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates erneut zu entscheiden. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens zu 9/10, die Klägerin zu 1/10. Die Revision wird nicht zugelassen.

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