L 20 SO 476/12•Landessozialgericht NRW, 2016-02-15, L 20 SO 476/12
Landessozialgericht NRW, 2016-02-15, L 20 SO 476/12
L 20 SO 476/12Sozialversicherungsgericht15.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 20 SO 476/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-15
Aktenzeichen: L 20 SO 476/12
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0215.L20SO476.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 20. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten sowie auf die im Berufungsverfahren erweiterte Klage wird das Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 09.10.2012 geändert. Der Beklagte wird verurteilt, der Klägerin die in Sachen Q M im Zeitraum vom 01.04.2010 bis zum 30.09.2014 entstandenen Aufwendungen in Höhe von 454.258,34 EUR zu erstatten. Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte trägt die notwendigen Kosten des Verfahrens für beide Rechtszüge. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 454.258,34 EUR festgesetzt.
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