L 16 KR 293/15•Landessozialgericht NRW, 2016-02-18, L 16 KR 293/15
Landessozialgericht NRW, 2016-02-18, L 16 KR 293/15
L 16 KR 293/15Sozialversicherungsgericht18.02.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 16 KR 293/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-02-18
Aktenzeichen: L 16 KR 293/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0218.L16KR293.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 27.03.2015 geändert. Der Bescheid der Beklagten vom 01.10.2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28.11.2013 geändert durch Bescheid vom 15.02.2016 wird insoweit aufgehoben, als Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung nach einem monatlichen Einkommen von mehr als 2.382,24 EUR festgesetzt worden sind. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Beklagte hat dem Kläger seine notwendigen außergerichtlichen Kosten in beiden Rechtszügen zu erstatten. Die Revision wird zugelassen.
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