Landessozialgericht NRW, 2016-02-26, L 14 R 779/15

L 14 R 779/15Sozialversicherungsgericht26.02.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 14 R 779/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-02-26

Aktenzeichen: L 14 R 779/15

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0226.L14R779.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.07.2015 wird zurückgewiesen. Der Kläger hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Der Streitwert wird endgültig auf 20.053,17 EUR festgesetzt. Die Revision wird nicht zugelassen.

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