L 7 AS 2143/15 B ER•Landessozialgericht NRW, 2016-03-04, L 7 AS 2143/15 B ER
Landessozialgericht NRW, 2016-03-04, L 7 AS 2143/15 B ER
L 7 AS 2143/15 B ERSozialversicherungsgericht04.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 2143/15 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-04
Aktenzeichen: L 7 AS 2143/15 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0304.L7AS2143.15B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 04.09.2015 geändert. Der Antragsgegner wird verpflichtet, dem Antragsteller vom 21.07.2015 bis zum 31.12.2015 auch Leistungen für Unterkunft und Heizung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu zahlen. Die Beschwerde des Antragsgegners wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner hat die notwendigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers für beide Rechtszüge zu erstatten. Dem Antragsteller wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt L, M, beigeordnet.
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