Landessozialgericht NRW, 2016-03-14, L 11 KR 26/16 NZB

L 11 KR 26/16 NZBSozialversicherungsgericht14.03.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 11 KR 26/16 NZB — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-03-14

Aktenzeichen: L 11 KR 26/16 NZB

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0314.L11KR26.16NZB.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

  1. Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
  2. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 11.11.2015 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

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