L 11 KA 12/14•Landessozialgericht NRW, 2016-03-16, L 11 KA 12/14
Landessozialgericht NRW, 2016-03-16, L 11 KA 12/14
L 11 KA 12/14Sozialversicherungsgericht16.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 12/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-03-16
Aktenzeichen: L 11 KA 12/14
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0316.L11KA12.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Münster vom 03.02.2014 abgeändert. Der Beklagte wird unter Abänderung seiner Beschlüsse vom 25.08.2010 und 23.01.2013 verurteilt, über den Widerspruch der Klägerin gegen die Bescheide des Zulassungsausschusses vom 24.11.2009 und 23.08.2011 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senates erneut zu entscheiden. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte zu 2/3, die Klägerin zu 1/3 mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen. Die Revision wird nicht zugelassen.
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