L 19 SF 123/16 ER•Landessozialgericht NRW, 2016-03-16, L 19 SF 123/16 ER
Landessozialgericht NRW, 2016-03-16, L 19 SF 123/16 ER
L 19 SF 123/16 ERSozialversicherungsgericht16.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 19 SF 123/16 ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-16
Aktenzeichen: L 19 SF 123/16 ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0316.L19SF123.16ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Tenor
Die Vollstreckung aus dem Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 12.02.2016 wird insoweit einstweilen ausgesetzt, als der Antragssteller verpflichtet wird, dem Antragsgegner Regelbedarf nach § 20 SGB II für die Zeit ab dem 22.03.2016 und Kosten für Unterkunft und Heizung für die Zeit ab dem 23.212.2015 zu erbringen. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Der Antragsteller hat 1/4 der Kosten des Antragsgegners zu erstatten.
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