L 7 AS 580/16 B ER•Landessozialgericht NRW, 2016-03-18, L 7 AS 580/16 B ER
Landessozialgericht NRW, 2016-03-18, L 7 AS 580/16 B ER
L 7 AS 580/16 B ERSozialversicherungsgericht18.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 580/16 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-18
Aktenzeichen: L 7 AS 580/16 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0318.L7AS580.16B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 18.03.2016 geändert und wie folgt neu gefasst: Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, der Antragstellerin zu 1) ein Darlehen ich v 5512,81 EUR zu bewilligen. Die Auszahlung hat unmittelbar an die Rhein Energie AG zu erfolgen. Der Antrag der Antragsteller zu 2) bis 4) wird abgelehnt. Der Antragsgegner hat die Kosten der Antragstellerin zu 1) in beiden Rechtszügen zu erstatten. Im Übrigen sind Kosten nicht zu erstatten.
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