L 3 R 69/15 B•Landessozialgericht NRW, 2016-03-30, L 3 R 69/15 B
Landessozialgericht NRW, 2016-03-30, L 3 R 69/15 B
L 3 R 69/15 BSozialversicherungsgericht30.03.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 3 R 69/15 B — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-03-30
Aktenzeichen: L 3 R 69/15 B
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0330.L3R69.15B.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Der Beschluss des Sozialgerichts Münster vom 18.12.2014 wird abgeändert. Die Kosten für das nach § 109 Sozialgerichtsgesetz -SGG- eingeholte Gutachten des Dr. Q vom 02.08.2013 werden auf die Landeskasse übernommen.
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