Landessozialgericht NRW, 2016-04-06, L 8 R 355/14

L 8 R 355/14Sozialversicherungsgericht06.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 355/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-06

Aktenzeichen: L 8 R 355/14

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0406.L8R355.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 26.3.2014 geändert. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des gesamten Rechtsstreits trägt die Klägerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.744,92 EUR festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.