L 7 AS 288/16 B ER•Landessozialgericht NRW, 2016-04-07, L 7 AS 288/16 B ER
Landessozialgericht NRW, 2016-04-07, L 7 AS 288/16 B ER
L 7 AS 288/16 B ERSozialversicherungsgericht07.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 288/16 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-07
Aktenzeichen: L 7 AS 288/16 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0407.L7AS288.16B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerden der Antragsteller und der Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 03.02.2016 geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung von Januar 2016 bis Juni 2016, längstens jedoch bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Antrag vom 02.11.2015, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu zahlen. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die Kosten für Unterkunft und Heizung für November 2015 und Dezember 2015 zu zahlen. Der Antragsgegner hat die Kosten der Antragsteller in beiden Rechtszügen zu erstatten.
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