L 7 AS 386/16 B ER•Landessozialgericht NRW, 2016-04-19, L 7 AS 386/16 B ER
Landessozialgericht NRW, 2016-04-19, L 7 AS 386/16 B ER
L 7 AS 386/16 B ERSozialversicherungsgericht19.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 7 AS 386/16 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-19
Aktenzeichen: L 7 AS 386/16 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0419.L7AS386.16B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 27.01.2016 geändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, den Antragstellern Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts einschließlich der Kosten für Unterkunft und Heizung vom 17.12.2015 bis 31.05.2016 nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu zahlen. Den Antragstellern wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt K aus N beigeordnet. Der Antragsgegner hat die Kosten der Antragsteller in beiden Rechtszügen zu erstatten.
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