L 8 R 801/15•Landessozialgericht NRW, 2016-04-20, L 8 R 801/15
Landessozialgericht NRW, 2016-04-20, L 8 R 801/15
L 8 R 801/15Sozialversicherungsgericht20.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 8 R 801/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-04-20
Aktenzeichen: L 8 R 801/15
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0420.L8R801.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Senat
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 28.7.2015 geändert und der Bescheid vom 16.8.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 6.3.2014 aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert für den Berufungsrechtszug wird auf 16.578,24 Euro festgesetzt.
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