L 6 AS 389/16 B ER•Landessozialgericht NRW, 2016-04-21, L 6 AS 389/16 B ER
Landessozialgericht NRW, 2016-04-21, L 6 AS 389/16 B ER
L 6 AS 389/16 B ERSozialversicherungsgericht21.04.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 6 AS 389/16 B ER — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-04-21
Aktenzeichen: L 6 AS 389/16 B ER
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0421.L6AS389.16B.ER.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird der Beschluss des Sozialgerichts Detmold vom 27.01.2016 geändert. Die Beigeladene wird verpflichtet, dem Antragsteller Hilfe zum Lebensunterhalt in Form des Regelbedarfs für die Zeit vom 16.01.2016 bis zum 30.06.2016, längstens bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache, vorläufig nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu gewähren. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Beigeladene trägt die erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten des Antragstellers auch für das Beschwerdeverfahren. Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt X, C, bewilligt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.