Landessozialgericht NRW, 2016-04-27, L 8 R 1058/13

L 8 R 1058/13Sozialversicherungsgericht27.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 1058/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2016-04-27

Aktenzeichen: L 8 R 1058/13

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0427.L8R1058.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 21.10.2013 wird zurückgewiesen. Die Klage gegen den Bescheid vom 5.4.2016 wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der Kosten der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die ihre außergerichtlichen Kosten selbst tragen. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird für das gesamte Verfahren auf 12.600,00 EUR festgesetzt.

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