Landessozialgericht NRW, 2016-04-27, L 8 R 300/15 B ER

L 8 R 300/15 B ERSozialversicherungsgericht27.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 300/15 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-27

Aktenzeichen: L 8 R 300/15 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0427.L8R300.15B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 30.3.2015 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragstellerin. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 106.466,14 Euro festgesetzt.

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