Landessozialgericht NRW, 2016-04-29, L 2 AS 388/16 B ER

L 2 AS 388/16 B ERSozialversicherungsgericht29.04.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 2 AS 388/16 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-04-29

Aktenzeichen: L 2 AS 388/16 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0429.L2AS388.16B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin zu 1) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 19.01.2016 wird zurückgewiesen. Die Beschwerde des Antragstellers zu 2) gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 19.01.2016 wird als unzulässig verworfen. Kosten sind auch für das Beschwerdeverfahren nicht zu erstatten.

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