Landessozialgericht NRW, 2016-05-04, L 8 R 231/15 B

L 8 R 231/15 BSozialversicherungsgericht04.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 231/15 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-04

Aktenzeichen: L 8 R 231/15 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0504.L8R231.15B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Sozialgerichts Düsseldorf vom 22.1.2015 geändert. Dem Kläger wird für das Klageverfahren vor dem Sozialgericht Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Herrn Rechtsanwalt I aus E beigeordnet. Kosten für das Beschwerdeverfahren haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.

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