Landessozialgericht NRW, 2016-05-04, L 8 R 95/15 B

L 8 R 95/15 BSozialversicherungsgericht04.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 8 R 95/15 B — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-04

Aktenzeichen: L 8 R 95/15 B

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0504.L8R95.15B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 7.1.2015 geändert. Der Streitwert für das Klageverfahren wird auf 64.966,25 Euro festgesetzt. Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erstattet.

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