L 11 KA 102/14•Landessozialgericht NRW, 2016-05-11, L 11 KA 102/14
Landessozialgericht NRW, 2016-05-11, L 11 KA 102/14
L 11 KA 102/14Sozialversicherungsgericht11.05.2016
Gesamter Gesetzestext
Landessozialgericht NRW — L 11 KA 102/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-05-11
Aktenzeichen: L 11 KA 102/14
ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0511.L11KA102.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Berufung des Beklagten wird zurückgewiesen. Der Beklagte und die beigeladene Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe tragen die Kosten des zweiten Rechtszugs zu je ½ als Gesamtschuldner. Die Revision wird zugelassen.
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