Landessozialgericht NRW, 2016-05-23, L 20 SO 139/16 B ER

L 20 SO 139/16 B ERSozialversicherungsgericht23.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Landessozialgericht NRW — L 20 SO 139/16 B ER — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2016-05-23

Aktenzeichen: L 20 SO 139/16 B ER

ECLI: ECLI:DE:LSGNRW:2016:0523.L20SO139.16B.ER.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Duisburg vom 09.03.2016 wird zurückgewiesen. Die Antragsgegnerin trägt die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin auch im Beschwerdeverfahren. Der Antragstellerin wird für die Durchführung des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Dr. M, F, bewilligt.

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